Unsere Rechtsgebiete

Wir sind spezialisiert auf folgende Rechtsgebiete

  • Verkehrsrecht

    Fachanwalt und RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich, RA Stefan Dittrich
    Geltendmachung von Sach- und Personenschäden, Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden, Schmerzensgeld, Schadensersatzklagen gegen Unfallgegner und Versicherung, Schadensgutachten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Erwerbsschaden.

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  • Familienrecht

    Fachanwalt und RA Stefan Dittrich
    Beratung ab der Trennungsphase, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung und Ehewohnung, Eheverträge, internationales Eherecht, Gewaltschutz etc.

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  • Forderungsrecht

    RA Stefan Dittrich
    Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich des Mahnwesens, Widerspruchseinlegung bei Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid mit anschließender Vertretung im streitigen Verfahren, Mahn- / Inkassoverfahren.
    Von vielen mittelständischen Betrieben, Unternehmen und Handwerksbetrieben wissen wir, dass man sich dort idealerweise nur der Ausführung der Dienst- oder Werksleistung widmen möchte.
    Wir kümmern uns um die Geltendmachung Ihrer Forderung und das Forderungsmanagement.

  • Arbeitsrecht

    RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich, RA Stefan Dittrich
    Die arbeitsvertragliche Beratung und Vertretung umfasst: Kündigungsrecht, Kündigungsschutzprozess, Abmahnungen, Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen, Aufhebungsvertrag, Abfindungen, Lohn- und Gehaltsforderungen, Urlaubsstreitigkeiten, Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsentgelt.

    Bitte beachten Sie, dass Sie gegen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses entweder selbst oder durch einen Rechtsanwalt innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben müssen.

  • Sozialrecht

    RA Stefan Dittrich
    Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Rentenversicherungsrechts, des Krankenversicherungsrechts (Krankengeld, Leistungen der Krankenkassen), der Pflegeversicherung (Pflegestufe, Pflegegutachten, Pflegegeld), der Unfallversicherung (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente, Arbeitsunfall, Wegeunfall); des Schwerbehindertenrechts (Anerkennung, Grad der Behinderung), der Arbeitsförderung, des Arbeitslosengelds II (Hartz IV, Sperrzeit, Widerspruch gegen Bescheid), der Sozialhilfe und des Wohngelds.
    Bedürftige können sich einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen, der bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts zu beantragen ist.

    Bitte beachten Sie, dass Sie gegen einen behördlichen Bescheid innerhalb von 4 Wochen entweder selbst oder durch einen Rechtsanwalt Widerspruch bei der zuständigen Widerspruchsstelle einzureichen.

    Handeln Sie rechtzeitig und kommen Sie auf uns zu.

  • Mietrecht

    RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich, RA Stefan Dittrich
    Gestaltung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberaum, Mieterhöhungen, Mietaufhebungsvertrag, Eigenbedarf Kündigungen, Forderungs- und Räumungsprozesse, Erstellung und Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen bzw. Betriebskostenabrechnungen, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Instandsetzungspflicht des Vermieters/Verpächters, Schönheitsreparaturen.

  • Erbrecht

    RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich
    Beratung in erbrechtlichen Fragen, Testaments- und Erbvertragsgestaltung, Regelung von Vermächtnissen und Pflichtteilsrechten, Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen einschließlich des Auskunftsanspruchs, Testamentsanfechtung, Schenkung von Todes wegen, Verfügung von Todes wegen, Patientenverfügungen, Testamentsvollstreckung.

  • Betreuungsrecht

    RA Stefan Dittrich
    Das Betreuungsgesetz ersetzte die frühere Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegschaft. Die Regelung der rechtlichen Betreuung liegt vor, wenn volljährige Personen durch psychische oder physische bzw. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in Ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind. Die rechtliche Betreuung übernimmt hierbei nur die Bereiche des Lebens, die die betroffene Person nicht mehr selbständig regeln kann.
    Ein Betreuer kann je nach Notwendigkeit ein, mehrere oder auch jegliche Aufgabengebiete einer zu betreuenden Person übernehmen.

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich
    Das Handelsrecht modifiziert die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts für die besonderen Erfordernisse des professionellen Geschäftsverkehrs, insbesondere mit verschärften Fristen, Sorgfalts- und Rügepflichten, Haftung etc.
    Das Gesellschaftsrecht behandelt das Recht der Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).

  • Insolvenzrecht

    RA Stefan Dittrich
    Außergerichtliche Schuldenbereinigung, Vorbereiten und Beantragen eines Privatinsolvenzverfahrens, Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter oder Treuhänder

  • Strafrecht / Verkehrsstrafrecht

    RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich, RA Stefan Dittrich
    Vertretung in Strafverfahren, Einsichtnahme in polizeiliche Ermittlungsakten, Stellung von Strafanträgen, Nebenklage, Vertretung von Unfallopfern im strafrechtlichen Verfahren, Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen), Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Vermögensdelikte.

  • Versicherungsrecht

    RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich
    Außergerichtlich und gerichtliche Vertretung in Privatversicherungsangelegenheiten, insbesondere bei Ansprüchen aus

    • Unfallversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Haftpflichtschäden
    • Kaskoversicherung
    • Krankentagegeldversicherung etc.
    • Abschluss von Vereinbarungen über Abfindungszahlungen zur Abgeltung von Versicherungsleistungen.
  • Vertragsrecht

    RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich, RA Stefan Dittrich
    Ausarbeitung individueller Verträge. Wir beraten und begleiten Sie bei der optimalen Rechtsformwahl, Vertragsgestaltung, usw.

  • Allgemeines Zivilrecht

    RA Dr. Hans-Wolfgang Dittrich, RA Stefan Dittrich
    Vertragsprüfung, Erfüllungsansprüche aus Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen, Auftrag, Inkasso, Sach- oder Rechtsmängel ( Gewährleistung, Rücktritt, Schadensersatz), Vertragliche und gesetzliche Widerrufsrechte, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Ansprüche aus Eigentum oder Besitz, Nachbarschaftsstreitigkeiten.

  • Zwangsvollstreckung

    Pfändungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kostenpfändung bei Banken und Sparkasse, Einholung von Vermögensverzeichnis mit Eidesstattlicher Versicherung, Pfändung von Lebens- und Bausparversicherungen, Kassen- und Taschenpfändung, Forderungspfändung, Pfändung von Zahlungen des Finanzamtes als Lohnsteuerjahresausgleich, Zwangssicherungshypotheken und Zwangsversteigerungen, Vollstreckungsschutzmaßnahmen, Vollstreckungsabwehrklagen.